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Reform für Betriebsratsarbeit in einer globalisierten Wirtschaft
Arbeitsgesetze unterm Arm, Belegschaft im Rücken und Verhandlungsgeschick
- das zeichnete erfolgreiche Betriebsräte bisher aus. Doch um in einer
globalisierten Wirtschaft mitzubestimmen, brauchen sie mehr und andere Qualifikationen.
Der Entwurf für eine neue Betriebsverfassung hilft da nur wenig.
Niemand erwartet Lobeshymnen der Arbeitgeber auf die Reform der
Betriebsverfassung. Doch man möchte nicht meinen, dass die BDA im 21. Jahrhundert
angekommen ist. Ihre Argumente gegen den Gesetzentwurf scheinen fast aus der
Kritik der Arbeitgeber am ersten Betriebsrätegesetz von 1918 geklaut. Stichworte:
Herr-im-Hause-Standpunkt, demokratiefreie Zone in Kleinbetrieben, hohe Kosten
und geringer Nutzen. Mit notwendigen Reformen in einer globalisierten Wirtschaft
hat das wenig zu tun. Wichtige Aspekte fehlen aus Sicht der TBS Hessen:
Zukunftsfähigkeit
Die Frage, welche Produkte und Dienstleistungen hergestellt werden,
ist ausgeblendet. Doch dies bedingt die Zukunftsfähigkeit von Arbeitsplätzen,
wie das Beispiel von MAN Roland in Mainhausen und PDO Media in Wiesbaden zeigt.
Unternehmerisches Denken der Beschäftigten
Abteilungen und Cost Center sollen eigenständig im Markt
agieren. Dies beeinflusst Arbeitsorganisation, Kapazitätsplanung und das
Umgehen mit Überstunden. Selbstausbeutung beeinträchtigt die Gesundheit.
Ansatzpunkte im Betriebsverfassungsgesetz gibt es für diese Unternehmensphilosophie
fast nicht. Die Grenzen beschreibt eine Betriebsrätin aus der Versicherungsbranche.
Widerstände des Arbeitgebers
In vielen Betrieben wird die Betriebsverfassung nicht akzeptiert
und die Arbeit des Betriebsrats behindert (S. 4). Kenntnis der Arbeitsgesetze,
Verhandlungsgeschick und gewerkschaftliches Druckpotential reichen nicht mehr,
wenn der Betriebsrat erfolgreich sein will. Interessenvertretung in einer globalisierten
Wirtschaft erfordert mehr und bessere Informationen: betriebswirtschaftliche
Kennziffern, Informationstechnologien, ökonomische Zusammenhänge,
Managementkonzepte und, und, und. Dieses Wissen ist weder bei Betriebsräten
vorauszusetzen, noch können diese es sich "anlesen". Erforderlich ist vielmehr
"Waffengleichheit" zwischen Geschäftsleitung und Interessenvertretung:
Das betrifft externe Beratung, verbesserte Weiterbildung für Betriebsräte
sowie mehr und flexiblere Freistellung. Ein aktuelles Beispiel hierfür
ist auf S.2 nachzulesen. Beteiligung der MitarbeiterInnen muss mehr sein, als
den Willen des Chefs vorwegzunehmen. Die Betriebsverfassung sichert auch den
Anspruch auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das Management daran
zu erinnern, ist ebenfalls eine Aufgabe des Betriebsrats. Dazu muss er selbst
konfliktfähig werden. Er muss in der Lage sein, den Ausgleich divergierender
Interessen in der Belegschaft und mit der Unternehmensleitung zu moderieren.
Dazu benötigt er soziale Kompetenzen und Verhandlungsgeschick. Der Betriebsrat
kann der Sicht "von oben" des Managements eine Sicht "von unten" entgegensetzen.
Der konstruktive Streit könnte zu besseren Lösungen führen -
für das Unternehmen wie für die Beschäftigten. Doch dazu muss
sich die Interessenvertretung fit machen. In diesem Sinne war das Betriebsverfassungsgesetz
bisher schon ein "Standortvorteil" für Deutschland. Es muss weiterentwickelt
werden. Nicht zuletzt, um auch die Situation in der "New Economy" zu erfassen.
Es ist dort besonders wichtig, Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsbedingungen
auf ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit hin zu überprüfen.
Herbert Beel
stellvertr. Leiter der TBS Hessen

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