Was verstehen Sie unter Innovation, Frau Zumbeck?

Innovation ist jede Entwicklung, die sowohl dem Unternehmen, wie auch den Beschäftigten zugute kommt. Das muss zunächst keine große Veränderung sein, auch kleine Schritte können einen Innovationsbeitrag leisten. Dafür müssen aber die Beschäftigten gewonnen werden, weil nur sie den insgesamt großen Schub bewirken können.

Es muss deshalb insgesamt im Unternehmen ein Klima herrschen, das zukunftsgerichtete Gedanken fördert. Dies geht nur, wenn den Beschäftigten eine demokratische Teilhabe an der Entwicklung ihres Unternehmens zugestanden wird. Die "Herr im Haus"-Mentalität, die wir noch immer in einigen Betrieben zu verzeichnen haben, kann diesen Fortschritt nicht befördern. Wenn Betriebsräte bei Entscheidungen nicht mit am Tisch sitzen, wird man die Beschäftigten nur schwer für Gedanken öffnen können, die ihre eigene Sicherheit zeitweilig in Frage stellen.

Christine Zumbeck, Mitbestimmungsexpertin der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf

Eine gute Chance der Einbindung der Beschäftigten in die betriebliche Entwicklung stellt der neu in das Betriebsverfassungsgesetz implementierte § 92a BetrVG dar. Er ermöglicht es Betriebsräten, eigene betriebliche Initiativen zu ergreifen, sofern sie der Beschäftigungssicherung und -förderung dienen. Sie können bei ihrer Arbeit die Beschäftigten als betriebliche Experten hinzuziehen. Dies kann insbesondere dann gut gelingen, wenn der Betriebsrat über eine Wissensdatenbank verfügt, in der das betriebliche Know-how verfügbar gemacht wird.

 


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