Was verstehen Sie unter Innovation, Herr Körzell?

Ein wesentliches Merkmal der zeitgenössischen Wirtschaftsweise ist der unternehmerische Wettbewerb auf Märkten. In diesem Zusammenhang spielen Innovationen - verstanden als erfolgreiche Einführung von Neuerungen - eine herausragende Rolle.

Zwei Arten von Innovationen können idealtypisch unterschieden werden. Bei Produktinnovationen handelt es sich um neue Güter oder Güter, die Neuerungen aufweisen. Prozessinnovationen zielen auf Verbesserungen von Produktionsprozessen, um Güter gleicher Qualität kostengünstiger zu produzieren. Unternehmer streben Prozessinnovationen insbesondere deshalb an, weil sie (Extra-)Gewinne durch Produktivitätssteigerungen erzielen können: Pro Beschäftigten steigt bei gleichbleibenden Kosten die produzierte Menge. Gerade durch Prozessinnovationen wird häufig ein Abbau von Arbeitsplätzen befürchtet.

Auch wenn eine solche Wirkung von Innovationen tatsächlich auftreten kann, ist eine Politik, die auf die Förderung des Wettbewerbs durch Innovationen setzt, grundsätzlich und auch aus der Perspektive der abhängig Beschäftigten zu bejahen. Innovationen sind durch eine Steigerung der Pro-Kopf-Produktion und die Schaffung neuer bzw. besserer Produkte in der Lage, das Wohlstandsniveau einer Volkswirtschaft zu heben. Ein Wettbewerb zwischen Unternehmen, der auf Innovationen setzt, ist gesamtwirtschaftlich sinnvoll und das Gegenstück zu einem Wettbewerb, der auf die direkte Senkung der Lohnkosten setzt.

Stefan Körzell, Vorsitzender des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen

Für das gesamtwirtschaftliche Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand hat letztlich die Wirtschaftspolitik durch eine angemessene Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage zu sorgen.

 

 


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