Fusion nicht ohne Beratung

Bei der Fusion mit Siemens Automotive kämpft der VDO-Betriebsrat darum, überhaupt informiert zu werden und Unterstützung bei der Bewältigung der Probleme zu erhalten.

1994 übernimmt Mannesmann die VDO. Im September 1999 wird der Konzern in die Sparten Telekommunikation und Atecs (Engineering und Automotive) aufgeteilt. Im Februar 2000 erringt die britische Vodafone nach einer Übernahmeschlacht die Aktienmehrheit und verkauft zwei Monate später Atecs an Bosch/Siemens. Kurz darauf gibt Bosch seine Anteile an Siemens ab. Bis April 2001 prüfte die US-Kartellbehörde, ob Siemens mit einem Anteil von Atecs eine Markt beherrschende Stellung einnehmen könnte. Erst im Mai 2001 wurde die Übernahme wirksam.

Vereinbarung ohne Leben

Zwar hat der VDO-Gesamtbetriebsrat eine Überleitungsvereinbarung ausgehandelt, die den Erhalt aller Standorte, Beschäftigungssicherung, den Erhalt der Tarifbindung, den Fortbestand der Betriebsvereinbarungen und Sozialleistungen garantiert.

Die Schwalbacher VDO-Betriebsräte
Herber Kasper (li.) und Reiner Liebl-Blöchinger (re.)

Dennoch bereiten die Vorstände bei VDO und Siemens Automotive die Fusion hinter verschlossenen Türen vor. Keine Rede davon, den Betriebsrat vor Entscheidungen anzuhören und Alternativen abzuwägen, wie in der Überleitungsvereinbarung ausgehandelt.

Einstweilen setzt der Betriebsrat auf informelle Kanäle. Er tauscht mit der Interessenvertretung der Siemens Automotive Informationen aus. Bei Betriebsbesichtigungen gewinnen beide Seiten einen Eindruck vom Fusionspartner.

Und der verheißt nichts Gutes: „Die Synergien sind noch viel größer, als wir befürchtet hatten“, sagt der Schwalbacher Betriebsrat Reiner Liebl-Blöchinger, mithin auch die Gefahr, dass Jobs verloren gehen. Außerdem gibt es Anzeichen, dass Siemens Automotive der VDO „auf kaltem Weg“ die eigenen Strukturen aufgedrückt.

Informell funktioniert der gemeinsame EDV-Ausschuss bereits, den die TBS Hessen berät. „Zwei Kollegen von Siemens Automotive sind als Gäste dabei“, erläutert Liebl- Blöchinger.

Paradox ist, dass schon die vorhandenen unzureichenden Informationen zu komplex sind, um sie zu verarbeiten.

Wichtig wäre bessere Qualifizierung für Betriebsräte. Die traditionellen Angebote reichen nicht mehr aus. Reiner Liebl-Blöchinger und der Vorsitzende des Betriebsrats Herbert Kasper fordern eine gewerkschaftliche „Fachhochschule für Betriebsräte“.

Externe und interne Berater

Doch auch mit noch so guter Weiterbildung kann ein Betriebsrat allein die Fusion nicht qualifiziert begleiten.

Notwendig sind externe und interne Sachverständige. Letztere sollten dafür stundenweise freigestellt werden. Dass sich die VDO dagegen sträubt, versteht Kasper nicht: „Die Internen haben doch auch ein Interesse am wirtschaftlichen Erfolg, um ihren Arbeitsplatz nicht zu gefährden.“ Den Einsatz externer Sachverständiger muss der Betriebsrat bisher mühsam aushandeln. Bei der Einführung von SAP R3 zum Beispiel behalf man sich mit Seminaren nach Paragraf 37/6 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Die neue Betriebsverfassung soll hier Abhilfe schaffen.

 

   

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