Woher bekommen sie diese Kompetenz?
Betriebsräte sind bereits heute wichtige Träger von Kompetenz und Informationen im Betrieb. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt ihnen gute Möglichkeiten, sich rechtlich, fachlich und inhaltlich zu schulen. Damit Betriebsräte auf gleicher Höhe mit dem Arbeitgeber agieren können, halte ich eine Qualifizierungsoffensive für notwendig, und zwar in ökonomischen, inhaltlichen und fachlichen Fragen und in sozialen Kompetenzen.
Was verstehen Sie unter einer Qualifizierungsoffensive?
Ganzheitliche Prozesse im Betrieb erweitern die Rolle, Funktion und Aufgabe des Betriebsrates. Er muss sich mit betriebswirtschaftlichen Fragen befassen, umfassende Kommunikationsprozesse moderieren und Gruppenprozesse initiieren können. Dafür benötigen Betriebsräte das nötige Handwerkszeug: Ökonomische Kenndaten und betriebswirtschaftliche Kostenrechnungen interpretieren und analysieren sowie eigene Berechnungen anstellen lernen. Auswirkungen von Projektstudien auf die ArbeitnehmerInnen erkennen und beurteilen können, was das für deren Qualifikation, für betriebliche Fort- und Weiterbildung bedeutet. Darüber hinaus gewinnen die so genannten weichen Faktoren im Rahmen von Projekt- und Konfliktmanagement an Bedeutung. Die TBS Hessen mit ihren BeraterInnen und ihrem Seminarprogramm bietet dafür den Betriebsräten ein umfassendes Angebot an Kompetenz, Beratung und Schulung.
Warum soll die Mitbestimmung überhaupt ausgeweitet werden?
Wer es ernst meint mit der Beteiligung von Menschen an der Gestaltung von Abläufen und Verfahren wie auch an der Entwicklung von Produkten, muss eine stärkere Mitbestimmung befürworten. Sie muss schon im Stadium der Planung einsetzen.
Welche Reformen sind aus gewerkschaftlicher Sicht nötig?
Ich halte eine frühzeitige qualifizierte Mitbestimmung in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten für erforderlich. Das ist mehr als nur Informations- und Beratungsrechte. Betriebsräte müssen sich schon zu dem Zeitpunkt, wenn über Investitionen im Unternehmen entschieden wird, beteiligen können. Sie müssen die Interessen, Erfahrungen und Praxis der Beschäftigten von Anfang an einbringen und auf Entscheidungen korrigierend Einfluss nehmen können.
Arbeitgeber und ihre Verbände sagen dazu: ‚Zu langwierig, zu teuer. Wollen wir nicht'.
Nachträgliche Beteiligung etwa bei technologischen Abläufen kann kostspieliger sein. Das ist zumindest dann der Fall, wenn im Nachhinein bereits laufende Prozesse korrigiert und verändert werden müssen. Im Anfangsstadium die Interessen der Beschäftigten einzubeziehen würde nach meiner Überzeugung so manche harte Auseinandersetzung zu einem späteren Zeitpunkt vermeiden und wäre kostengünstiger für das Unternehmen.

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