IuK Systeme


Mit „modernen“ Informations- und Kommunikationstechnologie (oder EDV-) Vereinbarungen können die Betriebs- und Personalräte eine gestaltende Rolle übernehmen.

Die Einführung oder Änderung von IuK - Technologien ist ohne Zweifel mitbestimmungspflichtig.

Mitbestimmung

Bei der Einrichtungen und dem Betrieb von IuK - Technologien werden zahlreiche personenbezogene Daten erzeugt und gespeichert, die Rückschlüsse auf Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers ermöglichen. Damit ist ein Mitbestimmungsrecht des Betriebs-/Personalrats gegeben (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, entsprechendes im BPersVG und allen Landespersonalvertretungsgesetzen).

Darüber hinaus können weitere Rechtsansprüche in Frage kommen, insbesondere:

Gestaltungsfelder

Es ergeben sich eine Reihe von Gestaltungsfelder aus den Querschnitts- und Prozessthemen für die Einführung / Änderung von IuK - Technologien:

Gesichtpunkte der  Querschnittsorientierung:

Qualifizierung

Grundsätze

Konzept

Berücksichtigung von Datenschutz und Gesundheitsschutz

Arbeitsgestaltung

Ganzheitlichkeit der Tätigkeiten

Vermeiden von Monotonie

Gruppen- oder Teamarbeit

Gesundheitsschutz und Ergonomie

Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen

Gefährdungsanalyse gemäß BildSchArbV und ArbSchG

Beteiligung von Beschäftigten und Betriebs-/Personalrat

Veränderung der Organisation

Ablauf-, Aufbau- und Prozessorganisation

Datenschutz und Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Grundsätze: Datenvermeidung und –sparsamkeit

Ausschluss der Leistungs- und Verhaltenskontrolle

frühest denkbare Löschung von Personaldaten

Unterrichtung der Mitarbeiter über gespeicherte Daten

Umsetzung des Datenschutzkonzepts

Gesichtpunkte der Prozessorientierung

Beteiligung von Mitarbeitern und Betriebsrat / Personalrat im Projektverlauf

weitere Rechte des Betriebsrats / Personalrats

Kontrolle; Initiativrecht

organisatorische Einbindung des Betriebsrats / Personalrats in die Projektorganisation

Projektsgruppen; gemeinsame Kommission zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat

Die Auswahl und Festlegung der Bearbeitungsfelder erfolgt durch das Gremium entsprechend seiner lang- und mittelfristigen Zielen

Regelungsschema

Rahmenvereinbarung

Einzelvereinbarungen zu besonders bedeutsamen Softwareprodukten (z.B. mySAP, Internet- und eMailnutzung)

Ablauf einer Beratung

Ein beispielhafter Ablauf könnte so aussehen:

Erfassung der Ist-Situation und der unterschiedlicher Interessenlagen im Betrieb

Festlegen der Ziele und Leitbilder des Gremiums

Informationsbeschaffung zu den Systemen

Informationen ergänzen und Lücken aufzeigen

Weiterbildung zur Öffnung eigener Handlungsspielräume festlegen

Chancen und Risiken für die Beschäftigten analysieren und bewerten

Ziele überprüfen

Maßnahmen und Vorgehensweisen abwägen

Prozesse initiieren und die Beteiligung organisieren

Vereinbarung ausarbeiten und verhandeln

Betrieb des Systems begleiten und kontrollieren, Prozess fortsetzen


und gefördert von
von Hessen gefördert von der EU gefördert