Phasenmodell zur mitarbeiterorientierten Krisenbewältigung

    
Meist deutet sich die Krise schon an, bevor der Arbeitgeber die Tariferhöhung aussetzen will, Kurzarbeit, Entlassungen oder gar Insolvenz ankündigt. Vielleicht wurde der Betriebsrat über Planungen zu einer Betriebsänderung informiert. Eventuell lassen Informationen aus dem Aufsichtsrat oder Wirtschaftsausschuss auf Probleme schließen.

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Angebote der TBS

  • Seminare, um Warnzeichen zu erkennen
  • Krisenfrüherkennung
    
    
Der Betriebsrat schätzt die Situation und die Rahmenbedingungen im Betrieb ein und entscheidet auf dieser Grundlage, welche grundsätzlichen Ziele er verfolgt, welche Richtung er einschlagen will. Er überlegt, wen er beim weiteren Vorgehen einbezieht - die Gewerkschaft, die TBS Hessen, juristischen Beistand, die Arbeitsagentur. Und er legt fest, wie die Beschäftigten als Experten ihrer Arbeit und des Veränderungsprozesses zu beteiligen sind.

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Angebote der TBS

  • Diskussionsprozesse moderieren
  • Vorschläge gemeinsam mit dem Betriebsrat (und weiteren Akteuren) entwickeln
    
    

Angebote der TBS

  • Betriebsdaten und betriebliche Situation gemeinsam mit dem Betriebsrat analysieren und gangbare Alternativen aufzeigen
    
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Der Betriebsrat benötigt ein genaues Bild über die wirtschaftliche Situation des Betriebes. Der Arbeitgeber muss dem Wirtschaftsausschuss und dem Betriebsrat alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen und erläutern. Weitere Quellen innerhalb und außerhalb des Betriebes sind zum Beispiel der Aufsichtsrat, MitarbeiterInnen in bestimmten Funktionen, Verbände oder die Gewerkschaft. Wichtig sind auch Informationen über Förderangebote der Politik, öffentlicher Banken und der Bundesagentur für Arbeit. Anhand dieser Daten lassen sich wesentliche Fragen beantworten: In welchem Krisenstadium befindet sich der Betrieb? Sind die angekündigten Maßnahmen tatsächlich nötig? Welche Ansatzpunkte für Alternativen sind erkennbar?
    
    

Angebote der TBS

  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Beschäftigungssicherung und von Arbeitskonzepten
  • Erstellung von Gegengutachten
  • unabhängige Einschätzungen mit Blick auf Umfeldbedingungen
  • Planung und Durchführung der Mitarbeiterbeteiligung
  • Mitarbeiterbefragungen oder Moderation von Workshops
    
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Strebt der Arbeitgeber eine Betriebsänderung nach §111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) an, so empfiehlt die TBS Hessen vor Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans eine Debatte zu Möglichkeiten aus §92 a BetrVG. Die Beschäftigten sollten intensiv beteiligt werden. Der Betriebsrat erarbeitet daraus Vorschläge zur Beschäftigungssicherung und berät sie mit dem Arbeitgeber. Liegen attraktive Alternativen auf dem Tisch, kann der Arbeitgeber nicht einfach an seiner Verzichtspolitik festhalten. Der Betriebsrat kann auch unabhängig von einer Betriebsänderung folgende Möglichkeiten nutzen und verknüpfen:
  • Beschäftigungssicherung nach §92a BetrVG
  • Kurz- bis mittelfristiges Gegenmodell zum Vorhaben des Arbeitgebers: In ein solches Vorhaben bezieht der Betriebsrat die Beschäftigten mit ein
  • Langfristiges Alternativkonzept für die Entwicklung des Betriebes. Der Arbeitgeber muss zu den Vorschlägen des Betriebsrats Stellung nehmen. Beide Seiten können auch die Arbeitsagentur hinzuziehen.
    
    

Angebote der TBS

  • Sachverständige in Kommissionen und Verhandlungen
    
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Liegen die Alternativen auf dem Tisch, so verhandelt der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber darüber, auf welchem Weg eine sozialverträgliche Bewältigung der Krise angestrebt wird. Denkbar ist es, eine Projektgruppe mit VertreterInnen des Betriebsrats einzusetzen. Empfehlenswert ist eine paritätische Kommission, in der auch Beschäftigte mit speziellem Know-how mitarbeiten können.
    
    
Bei einer Betriebsänderung kann der Betriebsrat entweder mit dem Interessenausgleich einen Transfer-Sozialplan verhandeln. Oder er strebt gemeinsam mit der Gewerkschaft einen Sozialtarifvertrag zur Standort- und Beschäftigungssicherung an. Beide Varianten lassen sich mit Transfermaßnahmen nach dem SGB III und mit Qualifizierung kombinieren.

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Angebote der TBS

  • Beratung bei den Verhandlungen gemeinsam mit Gewerkschaft und Anwälten
  • Unterstützung bei der Auswahl einer Transfergesellschaft
  • Sachverständige in der Einigungsstelle
    
    
Es reicht nicht, einen Tarifvertrag oder Sozialplan zu unterschreiben. Das vereinbarte sozialverträgliche Konzept muss auch verwirklicht und kontrolliert werden. Dazu muss der Betriebsrat seine Rechte einfordern und nutzen. Werden die Veränderungen umgesetzt wie ausgehandelt? Werden im Prozess weitere Vereinbarungen notwendig? Wie gestaltet sich die Arbeitsorganisation? Wie sieht die Personalentwicklung aus? Wie funktioniert die Qualifizierung, Weiterentwicklung und Vermittlung der Mitarbeiter unter den Voraussetzungen der Transfergesellschaft?

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Angebote der TBS

  • Externes Controlling
  • Begleitung des Betriebsrates im Veränderungsprozess
    
 
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