Über künstliche GmbHs und Konzerne

Wie sich trans-o-flex versucht, seiner Betriebsräte zu entledigen

Seit Jahren schikaniert das trans-o-flex Management die Beschäftigtenvertretung und tritt deutsches wie auch europäisches Mitbestimmungsrecht mit Füßen. Roland Blumenauer vom ehemaligen Distributionszentrum in Bischofsheim weiß ein Lied davon zu singen. Die Geschäftsleitung hatte mehrfach versucht, dem Betriebsratsvorsitzenden außerordentlich zu kündigen und musste immer wieder von den Arbeitsgerichten zurückgepfiffen werden. In mehreren Niederlassungen wurden Betriebsratswahlen angefochten. Immer wieder wurden Mitglieder des Gesamtbetriebsrats (GBR) daran gehindert, zu Sitzungen zu fahren. 2003 und 2004 wurden schließlich die 40 Distributionszentren, bis dahin Stützpunkte der Interessenvertretung, verkauft. Der GBR, der die Arbeit vor Ort koordinierte, verlor seine Legitimation.

Betriebsräte im Kundenservice mit seinen 16 Standorten ermöglichten es, einen neuen - kleineren - GBR zu bilden. Doch damit war ebenfalls Schluss, als 2007 der Kundenservice in Weinheim zentralisiert und in eine GmbH ausgelagert wurde. Dies war Teil des Versuchs, der betrieblichen Interessenvertretung komplett die Basis zu entziehen. Dazu wurde - angeblich aus steuerlichen Gründen - die Zentrale 2006 in mehrere kleine GmbHs aufgespalten.

Hingegen konnte eine informelle Gruppe namens "Du bist tof" auf wohlwollende Unterstützung der Geschäftsleitung bauen. Dieser Kreis "klaute" Vorschläge, um die der Betriebsrat in der Zentrale zäh mit dem Arbeitgeber gerungen hatte, und verwirklichte sie in eigener Regie: ein Sommerfest, einen Weihnachtsmarkt, eine Tombola. Nach den Neuwahlen 2006 schlief "Du bist tof" wieder ein. Die Gruppe hatte ihren Zweck wohl erfüllt.

Nicht in allen GmbHs gelang es, Betriebsräte zu wählen. Doch immerhin eröffneten sie die Möglichkeit, einen Konzernbetriebsrat (KBR) zu bilden. Den versuchte das Management per Beschluss des Arbeitsgerichts wieder aufzulösen. trans-o-flex sei kein Konzern, gehöre vielmehr als 100-prozentige Tochter zum Konzern Österreichische Post. Die Beschäftigtenvertretung sieht hingegen in der trans-o-flex Holding mit mehren Tochterunternehmen sehr wohl einen Konzern, einen "Konzern im Konzern" nämlich, und bekam vor dem Arbeitsgericht Mannheim in erster Instanz Recht. Die Entscheidung über eine Beschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss steht noch aus.

Eigentlich streben die Betriebsräte bei trans-o-flex einen gemeinsamen Betrieb und damit einen gemeinsamen Betriebsrat an und haben das ebenfalls in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Mannheim durchgesetzt. Gleiche E-Mail-Adressen, gleiche Telefon-Einwahl, einheitliche Hierarchien und Entscheidungswege. - Der Mannheimer Rechtsanwalt Dr. Gerhard Zimmermann, seit Jahren Rechtsbeistand der Beschäftigtenvertretungen bei trans-o-flex, bezeichnet die Zergliederung des Unternehmens in die einzelnen GmbHs als "künstlich". "Da sitzen zwei im gleichen Büro und gehören angeblich verschiedenen Unternehmen an. Aber das ist noch nicht mal am Türschild ersichtlich", argumentiert er. Das Management hat bereits Einspruch erhoben.

Mit dem Beschlussverfahren gegen den KBR habe sich trans-o-flex nun selbst in eine Zwickmühle gebracht, sagt Zimmermann. Entweder alle Entscheidungen fallen bei der ÖPAG in Wien und werden in Weinheim nur umgesetzt. Dann sei trans-o-flex zwar kein Konzern im Konzern, wohl aber ein gemeinsamer Betrieb. Oder aber die Entscheidungen fallen tatsächlich in den GmbHs. Dann aber gebe es den KBR zu Recht. "Einen Tod müssen sie sterben", frotzelt der Rechtsanwalt.

 


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