"Wenn die gewählt wird..."

Aus dem Leben einer Betriebsrätin bei trans-o-flex

Am 28. Februar 2009 endete ein konfliktreiches Kapitel für Beate Kress-Nabholz. Mit der Schließung der trans-o-flex Admin-Service GmbH wechselten vier Beschäftigte in eine Transfergesellschaft, unter ihnen die bisherige Vorsitzende des Betriebsrats und des trans-o-flex Konzernbetriebsrats (KBR). Die Schließung wurde mit fehlender Arbeit und zu hoher Qualifikation der MitarbeiterInnen begründet. Doch Beate Kress-Nabholz vermutet einen anderen Grund: "Die wollten mich loswerden." Der Mannheimer Rechtsanwalt Dr. Gerhard Zimmermann, seit Jahren Rechtsbeistand der Beschäftigtenvertretung, bestätigt diese Sicht. "trans-o-flex entledigt sich der KBR-Vorsitzenden nicht zum ersten Mal durch Betriebsschließung." Das gleiche geschah 2007 im Kundenservice.

Beate Kress-Nabholz war 2002 erstmals in den Betriebsrat der trans-o-flex Zentrale in Weinheim gewählt worden. Seit 2005 war sie als Vorsitzende von ihrer eigentlichen Arbeit freigestellt und engagierte sich auch im Gesamtbetriebsrat (GBR). Von Anfang an musste sie um grundlegende Rechte und Informationen kämpfen. Irgendwie erfuhr sie von den geplanten Umstrukturierungen im Kundenservice und ersann sich mit dem Mondkalender eine Möglichkeit, betroffene Beschäftigte über Entwicklungen zu informieren, von denen sie eigentlich gar nichts wissen konnte.

Auch persönlich geriet Kress-Nabholz ins Visier der Geschäftsleitung. Von einem Personalreferenten bekam sie einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Der wollte das unbürokratisch regeln. Doch Kress-Nabholz bestand auf einem Schriftstück. Als die Personalchefin ein Jahr später den Dienstwagen erstmals wahrnahm und wütend dessen Berechtigung abstritt, konnte sie das Dokument vorweisen. Allerdings musste sie entgegen der Gepflogenheiten bei trans-o-flex ein Prozent der Kosten als geldwerten Vorteil versteuern. Für die Vergangenheit bekam sie diesen Betrag vom Gehalt abgezogen. Konsequenz: In einem Monat blieb das Geld aus. Auf ihre Beschwerde hin bekam sie ein "Darlehen" in Höhe ihres Gehalts. Der geforderte Betrag wurde in Monatsraten von 250 Euro einbehalten.

Nach der Aufspaltung der Zentrale 2006 gewann Beate Kress-Nabholz die Wahl bei der Admin-Service GmbH. Eine dauerhafte Freistellung nach § 38 (1) des Betriebsverfassungsgesetzes gab es angesichts von nur 73 Beschäftigten natürlich nicht. Die Interessenvertreterin kehrte zurück an ihren Arbeitsplatz und war nun erst Recht Mobbing und Schikanen ausgesetzt. Als einzige verfügte sie nicht über ein Arbeitszeitkonto, sondern hatte fixe Arbeitszeiten. Immer wieder wurde sie von ihrem Chef im Kasernenhofton angebrüllt. Jedes Mal, wenn sie sich zur Betriebsratsarbeit abmeldete, musste sie detailliert rechtfertigen, wozu. Freistellungen wurden verweigert. So wurde sie als KBR-Vorsitzende zum Zentralausschuss der Österreichischen Post (ÖPAG), eine Art Konzernbetriebsrat, eingeladen. Ihr Chef drohte mit fristloser Kündigung, sollte sie nach Wien fahren. Beate Kress-Nabholz tat es trotzdem und berichtete im Zentralausschuss von der Schikane. Ein Anruf aus der Vorstandsetage der ÖPAG bei ihrer Geschäftsleitung verhinderte die Kündigung.

Der letzte Akt in der Laufbahn von Beate Kress-Nabholz bei trans-o-flex begann, als die Admin-Service in drei noch kleinere GmbHs aufgespalten wurde. Im Juni 2008 musste erneut ein Betriebsrat gewählt werden. Diesmal setzte der Chef ihre Kolleginnen und Kollegen unter Druck: "Wenn die gewählt wird, mache ich den Laden dicht", polterte er. Kress-Nabholz platzte der Kragen. Sie stellte Strafanzeige wegen Beeinflussung der Betriebsratswahl und Nötigung. Ein Urteil steht noch aus. Immerhin ist die Geschäftsleitung vorsichtiger geworden. Andere Betriebsräte berichten, dass sie seither weniger Probleme haben. Gewählt wurde Beate Kress-Nabholz fast einstimmig. Genützt hat es nichts. Seit 1. März hofft sie in einer Transfergesellschaft auf eine neue Stelle.

 


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