CDU will Mitbestimmung abbauen

Ver.di hält eine zukunftsorientierte Reform des Hessischen Personalvertretungsgesetz für notwendig. Doch die CDU-Fraktion im hessischen Landtag plant, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst weiter abzubauen.

Schon Ende vergangenen Jahres hatte ver.di eine Novelle des HPVG angemahnt. Personalräte sollten bei komplexen Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung nicht einmalig, sondern "prozesshaft" beteiligt und die Einführung neuer Steuerungsmodelle im Personalvertretungsrecht verankert werden. "Begriffe wie Kosten-Leistungsrechnung, Neue Verwaltungssteuerung, Zielvereinbarungen und Budgetierung sind derzeit gesetzliche Fremdworte. Das muss geändert werden", bemängelt Gerold Schaub von ver.di Hessen.

Doch stattdessen plant die CDU-Fraktion nach dem "Gesetz zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen innerhalb der öffentlichen Verwaltung" von 1999 den nächsten Schritt rückwärts: Weitere Mitbestimmungsrechte sollen zu Mitwirkungsrechten herabgestuft und die Beteiligung bei der Besetzung von Leitungsfunktionen beseitigt werden. Außerdem möchte die Regierungsfraktion nach ver.di-Informationen den Grundsatz einführen, wonach bei konkurrierenden Beteiligungsrechten immer das schwächere gelten soll.

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