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Kritik (nicht nur) vom KPMG-Controlling
Seit der Landtagswahl sind die horrenden Kosten für die Einführung der betriebwirtschaftlichen Standard-Software SAP R/3 in der hessischen Landesverwaltung aus den Schlagzeilen verschwunden. Von der Kritik, die auch der DGB-Vorsitzende Stefan Körzell geübt hat, ist jedoch nichts zurückzunehmen. SAP ist mit der "Neuen Verwaltungssteuerung" (NVS) verknüpft. Doch einige Personalräte bemängeln, dass andere Aspekte der Verwaltungsreform vernachlässigt werden. Unterdessen hat der Arbeitskreis südhessischer Personalräte begonnen, fehlende Fachkompetenz durch bessere Kooperation auszugleichen. Dass die Einführung mindestens 250 Millionen Euro kosten würde, wusste man schon vor zwei Jahren, sagen Insider in den Hauptpersonalräten. Sie haben ganz andere Probleme mit SAP: Fehlende Mitbestimmung, unzulängliche Beteiligung, Zeitdruck, fehlende Ressourcen für externe Sachverständige und Schulungen und gleichzeitig überbordende Informationsflut aus den Teilprojekten. Kritik (nicht nur) vom KPMG-Controlling Ein Bericht der Unternehmensberatung KPMG, die mit dem Projekt-Controlling beauftragt ist, gibt den Bedenken der PersonalvertreterInnen Recht. Wegen Zeitdruck und Komplexität wachse die Gefahr, "dass die geplanten Strukturen nicht in der notwendigen Detailtiefe aufgebaut und dadurch massive Nacharbeiten in den produktiv gegangenen Dienststellen notwendig werden". Die Know-how-Träger hätten wenig Zeit für Schulungen und Fortbildungen. Insbesondere bei den Endanwendern fehle grundlegendes Basiswissen, "was zu massiven Fehlern bei Buchungsvorgängen in den Dienststellen führt". Die Fachkräfte arbeiten teilweise in mehreren Projekten gleichzeitig mit. Scheiden sie aus, weil zum Beispiel eine Abordnung ausläuft, könne die Lücke "in der bisherigen Qualität nur schwer wieder abgedeckt werden". Zunehmend müssten wichtige Know-how-Träger die Probleme im Produktivbetrieb lösen und stünden für Entwicklung und Facharbeit nicht mehr zur Verfügung. Neu ist diese Kritik nicht. Der Hessische Rechnunghof schrieb schon Anfang 1999 über das Pilotprojekt "Hochschul-Programmhaushalt": "Trotz eines erheblichen Projektvolumens fehlt es an der nötigen Kostentransparenz sowie eingehenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Die haushaltsmäßige Absicherung ist bisher unzureichend (S. 110). Außerdem vermisste der Rechnungshof ein schlüssiges Personal- und Schulungskonzept. Den gesamten Bericht gibt es auf der Internet-Seite des Rechnungshofes. Während Wirtschaftsunternehmen zusätzliches Personal einstellen, um SAP einzuführen - der Darmstädter Chemiekonzern Merck zum Beispiel rund 100 Leute - müssen die Ressorts in der hessischen Landesregierung MitarbeiterInnen für das Projekt freistellen, die Hessische Sozialverwaltung bis Anfang 2003 etwa knapp 30 Leute. Ihre eigentlichen Aufgaben müssen andere nebenbei erledigen oder sie bleiben liegen. Gleichzeitig wird Personal abgebaut. "Voll daneben", sagt Matthias Orth, Personalrat im Lahn-Dill-Kreis, wo die SAP-Einführung fast abgeschlossen ist. SAP R/3 wird flächendeckend mit den Modulen HR (Human Ressource Management) FI (Finanzmanagement) und CO (Controlling) eingeführt. Die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) nimmt für das Modul HR federführend der Hauptpersonalrat (HPR) im Innenministerium wahr, für die Module FI und CO der HPR im Finanzministerium. Für beide Teilprojekte entwickelte das Hessische Competence Center (HCC) gemeinsam mit der Unternehmensberatung Accenture und den Sachverständigen aus den Ressorts je ein Landesreferenzmodell, das nun an die Gegebenheiten in den einzelnen Dienststellen angepasst wird. Alle Daten laufen beim HCC zusammen, das auch alle Finanztransaktionen übernimmt: Die Bezahlung, das Immobilien-, Veranstaltungs- und Reisemanagement, Schulung und Beschaffung. Ein riesiges Data Warehouse (Big Brother Artikel) . Einige Verwaltungen, darunter das Finanzministerium sind mit den Modulen FI und CO bereits im Produktivbetrieb. Allerdings wird das Staffelkonzept für die Einführung derzeit überarbeitet, weil kaum eine Dienststelle die avisierten Termine halten kann und die Schulung der AnwenderInnen hinterher hinkt, unter anderem, weil die Dienststellen dafür kein Geld haben. Die Einführung läuft in den einzelnen Ressorts recht unterschiedlich. Beim Kultusministerium existiert bereits eine Dienstvereinbarung. In der Sozialverwaltung ist man besonders schlecht auf SAP zu sprechen, weil MitarbeiterInnen und Personalräte jahrelang an einer beteiligungsorientierten Verwaltungsstrukturreform gearbeitet hatten, die die Landesregierung zugunsten von SAP im Sommer 2000 komplett stoppte. Der HPR im Umweltministerium klagt, dass SAP dringend benötigte fachliche Kennzahlen nicht liefern kann. Mit der Zeit- und Mengenerfassung mit dem netten Namen CATS (Cross Application Time Sheet) haben alle Personalvertretungen zu kämpfen. Die MitarbeiterInnen sollen aufschreiben, wie viel Zeit sie für welches Produkt aufwenden und welche Mengen sie dabei bewältigen. "Verursachungsgerechte Zuordnung der Personalkosten" heißt das im "Konzept zur Zeit- und Mengenerfassung für das Land Hessen" Gefordert ist ein Komplettnachweis für die gesamte Arbeitszeit. In der hessischen Sozialverwaltung geschieht das noch per Hand. Die Daten werden von einer "Vertrauensperson" gesammelt, auf ihre Plausibilität hin überprüft, in den Regierungspräsidien erfasst, akkumuliert und anonymisiert. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen regelt eine Dienstvereinbarung die Modalitäten. Der Hauptpersonalrat im Kultusministerium musste erst mit dem Verwaltungsgericht drohen, um beteiligt zu werden. Dort soll die Erfassung standardisiert werden. "Unter 30 Minuten wird nichts aufgeschrieben", sagt HPR-Vorsitzende Rosemarie Tomalla. Als weiteres konfliktreiches Thema zeichnet sich das Berechtigungskonzept ab. Die Frage ist, wer Zugriff auf welche Daten hat und was er oder sie damit machen kann. Mit SAP können Daten beliebig kombiniert werden. Bestimmte Features sind als Standard eingestellt. Problematisch sind so genannte ad-hoc-Abfragen, bei denen ein Anwender das Profil selbst definiert. Die Dienstvereinbahrung im Kultusministerium legt dazu fest: ""Über die Standardauswertung hinausgehende personenbezogene ad-hoc-Auswertungen sind nur zulässig, soweit die Voraussetzungen des HDSG (Hessischen Datenschutzgesetzes d.Red.) erfüllt sind. Sie sind unverzüglich dem jeweils zuständigen Personalrat mitzuteilen." Als größtes Hindernis erweist sich die mangelnde Mitbestimmung. Beteiligt werden federführend nur die HPR'e im Innen- und im Finanzministerium. Ob und in welchem Umfang andere Personalvertretungen mitreden können, hängt von deren Durchsetzungsvermögen ab. Von erzwingbarer Mitbestimmung, wie sie das Betriebsverfassungsgesetz kennt, sind die hessischen Personalräte nach der Novelle des HPVG weiter entfernt denn je. Obendrein stellt zumindest der Hauptpersonalrat der LehrerInnen die Federführung nach § 83.2 HPVG zumindest bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Frage und bezieht sich dabei auf Absatz 6 des gleichen Paragraphen. Viele Personalräte fühlen sich von der Informationsflut aus den Teilprojekten überfordert und kommen inhaltlich kaum mit. "Dann könnte ich nichts anderes mehr machen", kommentiert die HPR-Vorsitzende der LehrerInnen Angelika Spreng-Panico. Zwar stehen den HPR'en Beratertage mit Accenture zu, doch die Erfahrungen sind unterschiedlich. Rosemarie Tomalla berichtet, dass der Berater nicht versucht habe, sie zu beeinflussen. Der HPR beim Sozialministerium stellte fest, dass die Accenture-Leute zur Beratung von Personalvertretungen nicht qualifiziert seien. Nicht immer können die Personalräte eine unabhängige Beratung, zum Beispiel durch die TBS Hessen, durchsetzen. Im Kultus- und im Sozialressort gelang dies. In anderen Dienststellen heißt es: "Wir haben kein Geld für Fortbildungen!" Hoffnung setzen die Personalvertretungen in eine Rahmendienstvereinbarung zur Einführung des Moduls HR, die der HPR beim Innenministerium aushandeln will. Dort sollen Verfahrensregeln und Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen festgehalten werden. |
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