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Die Frankfurter Rundschau nannte ihn einen "Negativ-Preis" und seine Träger "Protagonisten der Überwachungsgesellschaft". "Datenkraken" heißen diese Personen und Einrichtungen bei den Initiatoren des BigBrotherAward. Am 25. Oktober verliehen Bürgerrechtsgruppen zum dritten Mal die wenig schmeichelhafte Auszeichnung. Mit dabei zwei Hessen: Innenminister Volker Bouffier bekam den Award in der Kategorie "Politik", weil er eine Polizeirechtsnovelle zu verantworten habe, "mit der die Voraussetzungen zur Rasterfahndung erheblich herabgesetzt wurden". Dr. Klaus Ulrich Kersten machte als Präsident des Bundeskriminalamts in der Kategorie "Behörden und Verwaltung" das Rennen. Sein Amt verstoße im Zusammenhang mit drei neu eingerichteten Präventiv-Dateien gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der darin erfassten Personen. Bitter nötig ist die öffentliche Aufmerksamkeit, die der BigBrotherAward jedes Jahr erregt. Denn die Sammelleidenschaft nicht nur von öffentlichen Institutionen, sondern auch von Unternehmen nimmt ständig zu. Zu den Preisträgern gehörten in diesem Jahr auch die Bayer AG und der Software Multi Microsoft. Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Datensicherheit nimmt auch in der Beratungsarbeit der TBS Hessen einen immer größeren Raum ein. Zwei Beispiele: die betriebliche Videoüberwachung und die Entwicklung von Data Warehouses. Damit Betriebsräte ihrer Schutzfunktion in diesen Fragen besser gerecht werden können, hat die TBS Hessen ihr Beratungs- und Serviceangebot zu Datenschutz und Datensicherheit ausgeweitet. Videoüberwachung - Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
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