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Wertschöpfungsketten entwickelnLogistik in der Ernährungsindustrie |
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Die Fahrer in der Ernährungsindustrie erbringen rund um ihren eigentlichen
Job Dienstleistungen, die das Management häufig ignoriert und die daher
in keiner Kostenkalkulation auftauchen. Doch dieses Plus an Service ist es,
was die Kunden ans Unternehmen bindet. Beim Kostenvergleich zwischen externen
(Billig-)Speditionen und dem eigenen Fuhrpark könnte das zum schwer wiegenden
Argument werden.
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Diese Überlegung war Ausgangspunkt des zweiten NGG-Seminars über Logistik in der Ernährungsindustrie im Bildungszentrum Oberjosbach Ende
Januar 2002, das in Kooperation mit der TBS Hessen stattfand. Die gut 35 Teilnehmenden
berieten unter anderem über den Umgang mit der Billig-Konkurrenz. Zentral
war die Frage, wie die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten und anderen gesetzliche
Bestimmungen durchgesetzt und kontrolliert werden kann.
Im Zentrum des Seminars stand die Strategie, die gesamte Wertschöpfungskette
eines Unternehmens stärker in den Blick zu nehmen, wofür NGG und TBS
als Alternative zum Outsourcing plädieren. Nicht nur gutes Brot backen,
sondern auch dafür sorgen, dass es frisch im Supermarkt landet und verkaufsfördernd
präsentiert wird. Nicht nur Bier brauen und abfüllen, sondern Dienstleistungen
anbieten, die beim Gastwirt für Umsatz sorgen.
NGG-Sekretärin Anja Weber sagt: "Wenn die Arbeitgeber mit Preisen
für das Outsourcing argumentieren, fragen wir, welche Leistungen dann wegfallen."
Wenn sich das Unternehmen aufs Kerngeschäft reduziert, sinkt die Produktivität,
weil betriebliches Know-how verloren geht, und es entstehen Folgekosten. Zum
Beispiel wenn ein zweiter Fahrer dem ersten hinterherfahren muss, weil sich
das Brot Backen verzögert und die externe Spedition Wartezeiten extra berechnet.
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| Kronenbrot-Betriebsrat Edmund Offermann erläutert
die Situation der Verkaufsfahrer bei der Großbäckerei. |
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TBS-Berater Peter-Martin Cox wirbt bei Fahrern und Betriebsräten dafür,
den zusätzlichen Service nicht selbst als lästige Pflicht zu betrachten,
sondern als Wettbewerbsvorteil, der ausgebaut werden könnte, wenn der Arbeitgeber
mitzieht. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Informations- und Kommunikationssysteme,
die inzwischen von der Kommissionierung im Haus bis zum Lieferschein beim Kunden
den gesamten Prozess abbilden können.
Mit dieser ganzheitlichen Sicht lassen sich nicht nur Abläufe optimieren,
sondern auch Jobs sichern. Cox verweist auf die Rechte der Betriebsräte
bei der Beschäftigungssicherung nach § 92a des Betriebsverfassungsgesetzes
. Sie könnten einen Beschäftigungspakt abschließen,
der betriebsbedingte Kündigungen ausschließt. |
| TBS-Berater Peter-Martin Cox |
Als Gegenleistung würde
sich der Betriebsrat daran beteiligen, über die Definition von Wertschöpfungsketten
Rationalisierungspotentiale zu erschließen. So ließen sich auch
Arbeitsbedingungen verbessern und die unteren Lohngruppen aufwerten. Denn es
werden Dienstleistungen definiert, die bisher zwar erbracht, jedoch nicht bewertet
werden.
Billigkonkurrenz droht nicht nur der Logistik in der Ernährungsindustrie.
Deswegen bietet die TBS Hessen auch Betriebsräten anderer betroffener Branchen
maßgeschneiderte Seminare an.
Erläuterungen
§ 92a BetrVG
(1) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und
Förderung der Beschäftigung machen. Diese können insbesondere
- eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit,
- die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit,
- neue Formen der Arbeitsorganisation, Änderungen der Arbeitsverfahren
und Arbeitsabläufe,
- die Qualifizierung der Arbeitnehmer,
- Alternativen zur Ausgliederung von Arbeit oder ihrer Vergabe an andere Unternehmen
sowie
- zum Produktions- und Investitionsprogramm
zum Gegenstand haben.
(2) Der Arbeitgeber hat die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten.
Hält der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet,
hat er dies zu begründen; in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern erfolgt
die Begründung schriftlich. Zu den Beratungen kann der Arbeitgeber oder
der Betriebsrat einen Vertreter des Arbeitsamtes oder des Landesarbeitsamtes
hinzuziehen.

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