Wertschöpfungsketten entwickeln

Logistik in der Ernährungsindustrie

Die Fahrer in der Ernährungsindustrie erbringen rund um ihren eigentlichen Job Dienstleistungen, die das Management häufig ignoriert und die daher in keiner Kostenkalkulation auftauchen. Doch dieses Plus an Service ist es, was die Kunden ans Unternehmen bindet. Beim Kostenvergleich zwischen externen (Billig-)Speditionen und dem eigenen Fuhrpark könnte das zum schwer wiegenden Argument werden.

Diese Überlegung war Ausgangspunkt des zweiten NGG-Seminars über Logistik in der Ernährungsindustrie im Bildungszentrum Oberjosbach Ende Januar 2002, das in Kooperation mit der TBS Hessen stattfand. Die gut 35 Teilnehmenden berieten unter anderem über den Umgang mit der Billig-Konkurrenz. Zentral war die Frage, wie die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten und anderen gesetzliche Bestimmungen durchgesetzt und kontrolliert werden kann.

Im Zentrum des Seminars stand die Strategie, die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens stärker in den Blick zu nehmen, wofür NGG und TBS als Alternative zum Outsourcing plädieren. Nicht nur gutes Brot backen, sondern auch dafür sorgen, dass es frisch im Supermarkt landet und verkaufsfördernd präsentiert wird. Nicht nur Bier brauen und abfüllen, sondern Dienstleistungen anbieten, die beim Gastwirt für Umsatz sorgen.

NGG-Sekretärin Anja Weber sagt: "Wenn die Arbeitgeber mit Preisen für das Outsourcing argumentieren, fragen wir, welche Leistungen dann wegfallen." Wenn sich das Unternehmen aufs Kerngeschäft reduziert, sinkt die Produktivität, weil betriebliches Know-how verloren geht, und es entstehen Folgekosten. Zum Beispiel wenn ein zweiter Fahrer dem ersten hinterherfahren muss, weil sich das Brot Backen verzögert und die externe Spedition Wartezeiten extra berechnet.

Kronenbrot-Betriebsrat Edmund Offermann erläutert die Situation der Verkaufsfahrer bei der Großbäckerei.

TBS-Berater Peter-Martin Cox wirbt bei Fahrern und Betriebsräten dafür, den zusätzlichen Service nicht selbst als lästige Pflicht zu betrachten, sondern als Wettbewerbsvorteil, der ausgebaut werden könnte, wenn der Arbeitgeber mitzieht. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Informations- und Kommunikationssysteme, die inzwischen von der Kommissionierung im Haus bis zum Lieferschein beim Kunden den gesamten Prozess abbilden können.

Mit dieser ganzheitlichen Sicht lassen sich nicht nur Abläufe optimieren, sondern auch Jobs sichern. Cox verweist auf die Rechte der Betriebsräte bei der Beschäftigungssicherung nach § 92a des Betriebsverfassungsgesetzes . Sie könnten einen Beschäftigungspakt abschließen, der betriebsbedingte Kündigungen ausschließt.

TBS-Berater Peter-Martin Cox

Als Gegenleistung würde sich der Betriebsrat daran beteiligen, über die Definition von Wertschöpfungsketten Rationalisierungspotentiale zu erschließen. So ließen sich auch Arbeitsbedingungen verbessern und die unteren Lohngruppen aufwerten. Denn es werden Dienstleistungen definiert, die bisher zwar erbracht, jedoch nicht bewertet werden.

Billigkonkurrenz droht nicht nur der Logistik in der Ernährungsindustrie. Deswegen bietet die TBS Hessen auch Betriebsräten anderer betroffener Branchen maßgeschneiderte Seminare an.


Erläuterungen

§ 92a BetrVG

(1) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. Diese können insbesondere

  • eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit,
  • die Förderung von Teilzeitarbeit und Altersteilzeit,
  • neue Formen der Arbeitsorganisation, Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe,
  • die Qualifizierung der Arbeitnehmer,
  • Alternativen zur Ausgliederung von Arbeit oder ihrer Vergabe an andere Unternehmen sowie
  • zum Produktions- und Investitionsprogramm

zum Gegenstand haben.

(2) Der Arbeitgeber hat die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten. Hält der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet, hat er dies zu begründen; in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern erfolgt die Begründung schriftlich. Zu den Beratungen kann der Arbeitgeber oder der Betriebsrat einen Vertreter des Arbeitsamtes oder des Landesarbeitsamtes hinzuziehen.

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