McKinsey ante portas

Unternehmensberater im Betrieb

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Gründe für den Einkauf von Unternehmensberatern

Erfahrungen aus der Praxis:

zum Geld einsparen (jetzt kostet es bestimmt mehr)
Verbesserung und Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
Optimierung von Betriebsabläufen
interne Abläufe positiv verändern
Unternehmen sollte "angeblich" strukturiert werden
Umstrukturierung des Unternehmens
Mit "Bench-Marks" Verbesserungs-"Notwendigkeiten" aufzeigen
Fusion
Stellenabbau - mehr Gewinn für Unternehmer
Personal einsparen wollen
Personalabbau
Betriebsblindheit überwinden
angeblich "objektive" Rechtfertigung sowieso geplanter Maßnahmen ( Rationalisierung, Personalabbau)
Unpopuläre Entscheidungen besser verkaufen zu können (aus Sicht des Unternehmens)
Unternehmen will "konkurrenzfähig" bleiben
Angst, nicht mehr konkurrenzfähig zu sein
nach außen "professionell" wirken
Weil es HiP oder "trendy" ist!
Was von außen kommt ist richtig
Was teuer ist, ist gut
Autoritätshörigkeit
Ratlosigkeit der Geschäftsleitung
Entscheidungsunfähigkeit des Managements
Unfähige Geschäftsführung

Häufig vorgeschlagene Maßnahmen zur Erreichung der Ziele

Leistungsverdichtung für die Beschäftigten
Umorganisation, z.b. Auslagerung, Wegfall oder Umverteilung von Arbeitsaufgaben,
verstärkter Technikeinsatz, z.B. Ausbau von Datenverarbeitungssystemen bzw. Informations- und Kommunikationstechnologien (Quelle: Informationsblatt der IG BSE in Zusammenarbeit mit der TBS Hessen)

Welche Position kann der Betriebsrat einnehmen?

These: Gestaltungspolitik muss offensiv betrieben werden. Beteiligung beim Beratungsauftrag sollte zur Durchsetzung von ArbeitenehmerInnen Interessen genutzt werden.

Pro

 

Contra

  • Information aus erster Hand
 
  • Arbeitnehmerinteressen im Widerspruch zu Beraterinteressen
  • Gestaltungsmöglichkeiten
 
  • BR wird totgelabert
 
  • BR hat andere Aufgaben
  • betrieblichen Alltag einfließen lassen

Aktivität bei Umsetzung?

Gutachten prüfen?

  • "Mitarbeit" des BR ist eine Farce
  • innerbetrieblich mehr Transparenz

Mitbestimmungs- möglichkeiten prüfen

  • BR lässt sich nicht funktionalisieren
  • Verbesserung von Arbeitsabläufen
 
  • Gefahr, dass BR missbraucht wird
  • Schadensminimierung
 
  • Totschlagargumente gegen BR-Ideen
   
  • BR verzettelt sich

Die allerwichtigste Aufgabe des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Präsenz von Unternehmensberatern im Betrieb ist: Diskussion um das Verhalten des Betriebsrates im Gremium führen und eine gemeinsame Basis zur Rolle des Betriebsrates finden und diese auch veröffentlichen (Eigene Politik des Betriebsrates)

Wenn der Betriebsrat sich aktiv einmischen möchte,

so früh wie möglich eingreifen
nicht auf die Handlungen des Unternehmers warten, selber aktiv werden
Einbeziehung der Beschäftigten: Transparenz schaffen, eigene Schritte darstellen und mit Beschäftigten besprechen, verstärkt Teilbetriebsversammlungen durchführen, um Informationsfluss zu gewährleisten
Berater sind auf Informationen und Aussagen von Beschäftigten angewiesen. Ihre Tätigkeit erlahmt, wenn dies nicht erfolgt.
Eigenen Forderungskatalog, z.B. zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Abbau von Stress erstellen und der Unternehmensleitung präsentieren.

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Möglicher Ablauf einer Beratung

Möglichkeiten des Betriebsrates

Entschluss des Unternehmens Berater zu engagieren

Unterrichtungs- und Beratungsrecht des Wirtschaftsausschusses gemäß § 106 bei Rationalisierungsvorhaben, Einführung neuer Arbeitsmethoden, ..usw.

Auswahl des Beraters

Grundsätzliches Informationsrecht zu allen Aufgaben, die der BR nach dem BetrVG zu erfüllen hat, z.b. § 80 in Verbindung mit § 75

Kontaktbesuch des Beraters und Kurzanalyse des Beratungsbedarfs

Unterrichtungs- und Beratungsrecht des BR bei Planung von Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, technischen Anlagen usw. (§ 90) sowie bei der Planung von Betriebsänderungen gemäß § 111, BetrVG

Kontaktaufnahme mit Referenzbetrieben

Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung (§ 88 BetrVG)

   

Leistungsangebot des Beraters

Unterrichtung über Inhalte von Werkverträgen § 99 (prüfen)

 

Vorbereitung der Beratung im Unternehmen

Einberufung einer außerordentlichen Betriebsversammlung gemäß § 43 BetrVG

 

Vertrauensoffensive des Beraters

 

 

Bildung von Arbeitsgruppen

Teilnahme des BR im Gremium entscheiden

Freistellung zur BR-Tätigkeit und Schulungen § 37

 

Ist-Aufnahme

Entwicklung von Rationalisierungsvorschlägen

Mitbestimmung nach § 87, Abs.1, Ziff.1 (Ordnung des Betriebes) insbesondere bei Nutzung von Personalfragebögen nach § 94 BetrVG

§§ 84 und 85 Beschwerden von Beschäftigten und Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

 

Unterrichtung und Beratung § 90

 

Präsentation und Umsetzung der Beratungsergebnisse

Sämtliche Möglichkeiten der Mitbestimmung ausschöpfen

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