|
|
McKinsey ante portas
Unternehmensberater im Betrieb |
Als PDF Datei im Download - Bereich |
Gründe für den Einkauf von Unternehmensberatern
Erfahrungen aus der Praxis:
 |
 |
 |
zum Geld einsparen (jetzt kostet es bestimmt mehr) |
|
 |
|
Verbesserung und Überprüfung der Wirtschaftlichkeit |
|
 |
|
Optimierung von Betriebsabläufen |
|
 |
|
interne Abläufe positiv verändern |
|
 |
|
Unternehmen sollte "angeblich" strukturiert
werden |
|
 |
|
Umstrukturierung des Unternehmens |
|
 |
|
Mit "Bench-Marks" Verbesserungs-"Notwendigkeiten"
aufzeigen |
|
 |
|
Fusion |
|
 |
|
Stellenabbau - mehr Gewinn für Unternehmer |
|
 |
|
Personal einsparen wollen |
|
 |
|
Personalabbau |
|
 |
|
Betriebsblindheit überwinden |
|
 |
|
angeblich "objektive" Rechtfertigung sowieso
geplanter Maßnahmen ( Rationalisierung, Personalabbau) |
|
 |
|
Unpopuläre Entscheidungen besser verkaufen zu können
(aus Sicht des Unternehmens) |
|
 |
|
Unternehmen will "konkurrenzfähig" bleiben |
|
 |
|
Angst, nicht mehr konkurrenzfähig zu sein |
|
 |
|
nach außen "professionell" wirken |
|
 |
|
Weil es HiP oder "trendy" ist! |
|
 |
|
Was von außen kommt ist richtig |
|
 |
|
Was teuer ist, ist gut |
|
 |
|
Autoritätshörigkeit |
|
 |
|
Ratlosigkeit der Geschäftsleitung |
|
 |
|
Entscheidungsunfähigkeit des Managements |
|
 |
|
Unfähige Geschäftsführung |
Häufig vorgeschlagene Maßnahmen zur Erreichung
der Ziele
 |
 |
 |
Leistungsverdichtung für die Beschäftigten |
|
 |
|
Umorganisation, z.b. Auslagerung, Wegfall oder Umverteilung
von Arbeitsaufgaben, |
|
 |
|
verstärkter Technikeinsatz, z.B. Ausbau von Datenverarbeitungssystemen
bzw. Informations- und Kommunikationstechnologien (Quelle:
Informationsblatt der IG BSE in Zusammenarbeit mit der TBS Hessen) |
Welche Position kann der Betriebsrat
einnehmen?
These: Gestaltungspolitik muss offensiv betrieben werden.
Beteiligung beim Beratungsauftrag sollte zur Durchsetzung von ArbeitenehmerInnen
Interessen genutzt werden.
Pro
|
|
Contra
|
- Information aus erster Hand
|
|
- Arbeitnehmerinteressen im Widerspruch zu Beraterinteressen
|
|
|
|
|
|
|
|
- betrieblichen Alltag einfließen lassen
|
Aktivität bei Umsetzung?
Gutachten prüfen?
|
- "Mitarbeit" des BR ist eine Farce
|
- innerbetrieblich mehr Transparenz
|
Mitbestimmungs- möglichkeiten prüfen
|
- BR lässt sich nicht funktionalisieren
|
- Verbesserung von Arbeitsabläufen
|
|
- Gefahr, dass BR missbraucht wird
|
|
|
|
- Totschlagargumente gegen BR-Ideen
|
| |
|
|
Die allerwichtigste Aufgabe des Betriebsrates im
Zusammenhang mit der Präsenz von Unternehmensberatern im Betrieb ist: Diskussion
um das Verhalten des Betriebsrates im Gremium führen und eine gemeinsame
Basis zur Rolle des Betriebsrates finden und diese auch veröffentlichen
(Eigene Politik des Betriebsrates)
Wenn der Betriebsrat sich aktiv einmischen möchte,
 |
 |
 |
so früh wie möglich eingreifen |
 |
 |
 |
nicht auf die Handlungen des Unternehmers warten, selber
aktiv werden |
 |
 |
 |
Einbeziehung der Beschäftigten: Transparenz schaffen,
eigene Schritte darstellen und mit Beschäftigten besprechen, verstärkt
Teilbetriebsversammlungen durchführen, um Informationsfluss zu gewährleisten |
 |
 |
 |
Berater sind auf Informationen und Aussagen von Beschäftigten
angewiesen. Ihre Tätigkeit erlahmt, wenn dies nicht erfolgt. |
 |
 |
 |
Eigenen Forderungskatalog, z.B. zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen und zum Abbau von Stress erstellen und der Unternehmensleitung
präsentieren. |
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
|
Möglicher Ablauf einer Beratung
|
Möglichkeiten des Betriebsrates
|
|
Entschluss des Unternehmens Berater zu engagieren |
Unterrichtungs- und Beratungsrecht des Wirtschaftsausschusses
gemäß § 106 bei Rationalisierungsvorhaben, Einführung
neuer Arbeitsmethoden, ..usw.
|
|

Auswahl des Beraters
|
Grundsätzliches Informationsrecht zu allen Aufgaben,
die der BR nach dem BetrVG zu erfüllen hat, z.b. § 80 in Verbindung
mit § 75
|
|

Kontaktbesuch des Beraters und Kurzanalyse des Beratungsbedarfs
|
Unterrichtungs- und Beratungsrecht des BR bei Planung
von Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, technischen Anlagen usw. (§
90) sowie bei der Planung von Betriebsänderungen gemäß
§ 111, BetrVG
Kontaktaufnahme mit Referenzbetrieben
|
|
|
Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung (§ 88 BetrVG)
|
| |
|
|
Leistungsangebot des Beraters
|
Unterrichtung über Inhalte von Werkverträgen
§ 99 (prüfen)
|
|
|
|
|
Vorbereitung der Beratung im Unternehmen
|
Einberufung einer außerordentlichen Betriebsversammlung
gemäß § 43 BetrVG
|
|
|
|
|
Vertrauensoffensive des Beraters
|
|
|
|
|
|
Bildung von Arbeitsgruppen
|
Teilnahme des BR im Gremium entscheiden
Freistellung zur BR-Tätigkeit und Schulungen
§ 37
|
|
|
|
|
Ist-Aufnahme

Entwicklung von Rationalisierungsvorschlägen
|
Mitbestimmung nach § 87, Abs.1, Ziff.1 (Ordnung des
Betriebes) insbesondere bei Nutzung von Personalfragebögen nach §
94 BetrVG
§§ 84 und 85 Beschwerden von Beschäftigten und
Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
|
| |
Unterrichtung und Beratung § 90
|
|
|
|
|
Präsentation und Umsetzung der Beratungsergebnisse
|
Sämtliche Möglichkeiten der Mitbestimmung
ausschöpfen
|

|
 |